Armed Forces
Die Bundeswehr setzt sich aus den Teilstreitkräften: Heer (Landstreitkräfte), Luftwaffe (Luftstreitkräfte) und Marine (Seestreitkräfte) sowie den Organisationsbereichen: Streitkräftebasis als âDienstleisterâ und Zentraler Sanitätsdienst fĂźr die medizinische Versorgung zusammen.
Nach Artikel 87a des Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung umfasst heute allerdings mehr als die herkĂśmmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff. Sie schlieĂt die VerhĂźtung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein.
Auftrag der Bundeswehr
Die Bundeswehr
- schĂźtzt Deutschland und seine BĂźrgerinnen und BĂźrger,
- sichert die auĂenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands,
- trägt zur Verteidigung der Verbßndeten bei,
- leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen
- und fÜrdert die multinationale Zusammenarbeit und europäische Integration.
Aufgaben der Bundeswehr
Vor diesem Hintergrund nimmt die Bundeswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:
- Landesverteidigung als BĂźndnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz;
- internationale KonfliktverhĂźtung und Krisenbewältigung â einschlieĂlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
- Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU;
- Beiträge zum Heimatschutz, das heiĂt Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren UnglĂźcksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
- Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
- Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
- humanitäre Hilfe im Ausland